Treten währen der Baumaßnahme Schäden an den Objekten auf, wird eine Schadensdokumentation durchgeführt.
Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Schadensfall abschließend dokumentiert und es werden die Kosten für die Schadensbeseitigung ermittelt.
Im Rahmen der "Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahme" wird i.d.R. kein Schadenskataster erstellt, kann aber auf Wunsch natürlich zusätzlich erstellt werden.
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