Bauschadensgutachten / Schäden an Gebäuden
Baumängel und Bauschäden sind für die Beteiligten nie eine angenehme Sache, da es auch in sehr vielen Fällen um hohe Streitwerte geht.
Nicht selten kommt es dann zu langwierigen Streitigkeiten, die sehr oft auch vor Gericht enden.
Das grundsätzliche Aufgabengebiet des Sachverständigen ist in diesen Kontext eingebettet.
Zu einer möglichen Lösung der Konflikte kommen Erstellung von Privatgutachten in Frage, die im weiteren Verlauf auch als Grundlage für eine weitere Klageerhebung dienen können. Im Zuge eines Gerichtsverfahrens stellen sich oftmals Fragestellungen hinsichtlich der vorhandenen Schadensfälle, die in einem sog. "Selbstständigen Beweisverfahren" im Zivilprozeß oder in einer "Gutachterlichen Stellungnahme" im Straßfprozeß beantwortet werden und dem Richter als Entscheidungshilfe dienen sollen.